Informationen über Marokko
Marokko ist unbestritten der modernste und liberalste Staat in Nordafrika. Damit Sie Ihren Urlaub gut vorbereitet angehen können, haben wir für Sie ein paar wichtige Informationen zusammengestellt!
Allgemeine Informationen:
Zeitverschiebung:
Sommerzeit: Keine Umstellung auf Sommerzeit vorgesehen
Netzspannung: 110/220 Volt, 50 Hz. Die Mitnahme eines Adapters (französisch) wird empfohlen.
Alkohol:
Zum Verkauf bzw. Ausschank benötigt der Laden, das Restaurant oder die Bar eine spezielle Lizenz. Marokko produziert selbst Wein und Bier, wie z.B. das Flag und das Heineken; eine marokkanische Spezialität ist das Bier "Casablanca". Große Supermärkte, Bars und Nightclubs führen alle gängigen Spirituosen bis hin zu französischem Champagner. Die größten Weinanbaugebiete Marokkos liegen in der Gegend von Meknès, bei Essaouira und nördlich von Casablanca. In der Medina gelegene Restaurants und kleinere Hotels haben häufig keine Lizenz, um selbst Wein oder Bier anbieten zu können.
Einreisebestimmungen:
Für deutsche und EU-Staatsbürger (Schengen-Bereich) gibt es keine Visumpflicht. Deutsche Touristen und Geschäftsreisende benötigen bei der Ankunft einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland. Sie erhalten an der Grenze (Flughafen bzw. Hafen) einen Einreisestempel (Nummer), der zu einem dreimonatigen Aufenthalt im Land berechtigt.
Weitere Informationen über Ihre Reiseland auch hier, beim Auswärtigen Amt
Achten Sie auf die Hygiene. Waschen Sie Ihre Hände vor und nach dem Essen und gehen Sie nicht in einem Restaurant essen, bei dem Sie sich nicht sicher sind, dass die hygienischen Verhältnisse Ihren Ansprüchen entsprechen. Halten Sie sich bitte nach Möglichkeit an folgende Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
1. Vermeiden Sie alle ungekochten oder nicht gebratenen Nahrungsmittel sowie Früchte und Gemüse, die nicht geschält werden können.
2. Wenn möglich, vergewissern Sie sich, ob gekochte Nahrungsmittel sorgfältig und in frischem Zustand zubereitet wurden.
3. Vermeiden Sie Trinkwasser aus der Leitung, Eiswürfel oder Speiseeis, wenn Sie sich keine Gewissheit über die Reinheit beschaffen können.
4. Vermeiden Sie Fleisch, Fisch und Schalentiere in rohem Zustand.
5. Risikofreie Getränke sind gewöhnlich heißer Tee, Kaffee, Softgetränke aus Flaschen, Mineralwasser aus Flaschen, Bier, Wein und sonstige Alkoholika.
6. Grundsätzlich gilt: kochen, braten, schälen - oder vermeiden.
Fahrzeugpapiere:
Der nationale Führerschein und nationale Fahrzeugschein sind ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen "D" muss am (eigenen) Fahrzeug angebracht sein. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ist deshalb die "Grüne Versicherungskarte" erforderlich, die für Marokko gültig geschrieben sein muss. Bei fehlender "Grüner Versicherungskarte" muss bei der Einreise im Hafen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zur Führung eines Mietwagens benötigt jeder Fahrer einen gültigen (nationalen) Führerschein. Sie müssen mindestens 21 bzw. 23 Jahre alt sein. Die Führerscheinnummer wird in die Übergabepapiere der Mietwagenfirma eingetragen. Achten Sie bei der Anmietung eines Fahrzeuges unbedingt auf den technischen Zustand und eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Bei Unfällen ist ein Schadensprotokoll der Polizei oder Schuldanerkenntnis des Verursachers notwendig, da sonst die marokkanische Versicherung nicht bezahlt. Prozesse sind langwierig und kostspielig. Man sollte bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug unbedingt zu Hause eine Kurzkasko- und Insassen-Unfallversicherung abschließen. Touristenfahrzeuge bleiben bis zu 90 Tagen steuer- und abgabenfrei. Erhebliche Zollprobleme treten auf, wenn jemand ein Fahrzeug nach Marokko eingeführt hat und es nicht wieder mit ausführt, z.B. bei einem Totalschaden. Hier ist ein Schutzbrief eines Automobilclubs - über den im Schadensfalle alle Formalitäten abgewickelt werden - absolut empfehlenswert.
Fotografieren:
Man sollte genügend Filme/Speicherkarten und Batterien/Akkus dabei haben, da die Auswahl in kleineren Städten mitunter sehr gering ist. Beim Fotografieren von Personen muss generell vorher um Erlaubnis gefragt werden. Erwachsene Männer (z.B. Wasserverkäufer oder Schlangenbeschwörer) und Kinder lassen sich meist gerne fotografieren, erwarten allerdings eine Gegenleistung. Das Fotografieren von militärischen Anlagen, Staudämmen, Flugplätzen ist absolut verboten. Verboten ist auch das Fotografieren von allen anderen behördlichen Gebäuden. Sie können generell sagen, alle Gebäude die eine marokkanische Flagge zeigen, dürfen nicht fotografiert werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Ihr Reiseleiter kann Ihnen weiterhelfen.
Frauen:
Wer zum ersten Mal nach Marokko reist, ist oft verwundert, wie frei und selbstbewusst sich Marokkanerinnen in der Öffentlichkeit kleiden und benehmen. Die Rolle der Frau in der marokkanischen Familie und Gesellschaft nimmt besonders in den Städten zunehmend westliche Züge an. Zwar sind die traditionellen Cafés der Medina immer noch ein Stammplatz der Männer, doch in den Eisdielen, Patisserien und Straßencafés der Strandpromenaden und neueren Viertel trifft man die modernen Marokkanerinnen, allein oder in weiblicher/männlicher Begleitung. So emanzipiert viele marokkanische Frauen heute schon sind - die wenigsten reisen alleine. So ziehen allein reisende ausländische Frauen die Aufmerksamkeit auf sich.
Geld/Devisen/Währung:
1 Marokkanischer Dirham (MAD) = 100 Centimes. Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 MAD sowie Münzen im Wert von 50, 20, 10 und 5 Centimes erhältlich.
Bezahlen Sie grundsätzlich mit Landeswährung, also mit marokkanischem Dirham. Der Euro ist bekanntlich das Zahlungsmittel in den derzeit 17 Staaten der Eurozone und nicht in anderen Ländern. Marokko ist ein souveräner Staat mit einer souveränen Währung. Natürlich können Sie an touristischen Orten auch mit Euro oder Dollar bezahlen - aber Sie geben sich damit als völlig unerfahrener Tourist zu erkennen und die Umrechnung wird immer zu Ihren Ungunsten erfolgen.
Internationale Kreditkarten: Zunehmend werden EC-Card/Mastercard/Visacard in großen Hotels, Restaurants, von Autovermietern und manchmal sogar auf Märkten akzeptiert. Von Travellerchecks ist wegen der bürokratischen Abwicklung und der damit verbundenen Wartezeiten in den Banken abzuraten.
Geldautomat: Mit EC-Karten kann man an vielen Geldautomaten der großen Banken Geld abheben. Geldautomaten finden Sie auch an fast allen Flughäfen und in einigen großen Hotels.
Rücktausch: ... ist gegen Vorlage der Umtauschquittung möglich. Da Wechselstuben an den Flughäfen dies manchmal ablehnen, sollte der Rücktausch nicht verbrauchter Dirham bereits bei den Banken in den Stadtzentren erfolgen.
Devisenbestimmungen: Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einer Höhe von MAD 1.000 erlaubt. Es macht aber wegen des extrem ungünstigen Kurses und der hohen Spesen keinen Sinn, bereits in D/A/CH zu tauschen. Vor der Ausreise muss die darüber hinaus vorhandene Landeswährung wieder zurückgetauscht werden. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist bis zu einer Höhe von MAD 100.000 unbegrenzt. Darüber hinaus besteht Deklarationspflicht. Unter Vorlage der Umtauschquittungen der marokkanischen Banken darf man bis zu 50% der getauschten Landeswährung wieder zurücktauschen (mit bestimmten Einschränkungen). Beim Verlassen des EU-Bereiches müssen alle Beträge über 10.000 Euro im Rahmen des Geldwäschegesetzes deklariert werden.
Handy, Telefon & Internet:
Ein Netz-Empfang ist nahezu flächendeckend gewährleistet. Öffentliche Telefonzellen und Kartentelefone gibt es an jeder Ecke, und in jedem größeren Ort gibt es zahlreiche Internet-Cafés. In vielen Hotels haben Sie außerdem die Möglichkeit, mit Ihrem Laptop oder Smartphone (häufig sogar kostenlos) per WLAN ins Netz zu gehen.
Telefonieren/Internet:
Von Deutschland nach Marokko: 00212 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Von Marokko nach Deutschland: 0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
Hinweist: Hohe Gebühren für Handygespräche bzw. Datenübertragung von Marokko nach D/A/CH. Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrem Provider nach den genauen Gebühren! Wenn Sie öfter telefonieren müssen, lohnt es sich, eine marokkanische Prepaidkarte zu kaufen. Es gibt drei Provider. Karten bekommen Sie bereits an den Flughäfen bzw. in vielen Telefonboutiquen. Sie finden selbst im kleinsten Dorf sogenannte "Teleboutiquen", in denen Sie zu sehr günstigen Tarifen auch Auslandsgespräche nach D/A/CH führen können. Ebenfalls weit verbreitet sind Internetcafés bzw. Computerterminals in Hotels (französische Tastaturen ohne deutsche Umlaute).
Kaufkraft:
Marokko ist - entgegen einer weit verbreiteten Meinung im deutschsprachigen Raum - kein Billigreiseland. Es gibt keine staatlichen Vergünstigungen für den Tourismus, wie in einigen anderen Mittelmeer- Anrainer Staaten. Es werden weder Flüge, noch Hotels, noch andere touristische Dienstleistungen subventioniert. Zölle und Steuern sind z.T. exorbitant hoch. Natürlich ist es für europäische Verhältnisse sehr günstig, Grundnahrungsmittel wie z.B. Brot, Gemüse oder Obst einzukaufen, da z.B. der Brotpreis staatlich subventioniert wird. Andererseits bezahlen Sie z.B. für Rindfleisch deutsche Preise; alle Lebensmittel, die importiert werden, sind wesentlich teurer als in Deutschland.
In guten Restaurants und Hotels bezahlt man durchaus europäische Preise der gehobenen Kategorie. Als Anhaltspunkt kann man davon ausgehen, dass alle im Land produzierten Waren - wie z.B. handwerklich hergestellte Souvenirs oder Grundnahrungsmittel - günstig sind, alle importierten Artikel und touristische Dienstleistungen sich dagegen auf einem erhöhten Preisniveau bewegen.
Kinder:
Vor allem in den Städten, zunehmend auch auf dem Lande, wird man unweigerlich irgendwann einmal von einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen begleitet, die einen "Stylo", einen Dirham oder sonst irgendetwas haben wollen. In manchen Städten machen die Kinder einen regelrechten Sport daraus, und es kann vorkommen, dass diese Aufdringlichkeit etwas ausartet. Das klingt abschreckend. Man muss bedenken, dass jeder Tourist in den Augen der Kinder sehr viel Geld hat. Die Kinder wollen etwas abhaben und lassen sich nur sehr schwer abwimmeln, meistens hilft nur weitergehen oder sich hilfesuchend an einen erwachsenen Marokkaner zu wenden. Mit Betteln verdienen die Kinder oft mehr als der arbeitende Vater auf dem Feld. Dies führt dazu, dass das Kind nicht mehr in die Schule geht und zum Hauptverdiener der Familie wird.
Kleidung:
Es ist allein Sache der Frauen, sich für oder gegen Kopftuch oder Schleier zu entscheiden. Häufig sieht man Frauen mit Kopftuch Arm in Arm mit Frauen in moderner westlicher Kleidung scherzend und lachend durch die Straßen gehen. Jeans und Djellabah existieren nebeneinander. Natürlich sollte (ausländische) Frau aus Respekt vor den Sitten des Gastlandes auf provozierende Kleidung verzichten.
Klimainformationen:
Die Küstengebiete haben das ganze Jahr über subtropisches Klima mit nur leicht abweichenden durchschnittlichen Temperaturen. Im Winter, der von November bis März dauert und auch mal regnerisch sein kann, beträgt die durchschnittliche Temperatur etwa 16 Grad C, im Sommer etwa 24-26 Grad C. Das Binnenhochland hat kontinentales Klima mit sehr heißen, trockenen Sommern. Im Durchschnitt werden hier Temperaturen von etwa 30-32 Grad C gemessen; Tagestemperaturen zwischen 37 und 40 Grad C sind aber keine Seltenheit.
Medizinische Versorgung:
Das marokkanische Gesundheitswesen ist mittlerweile relativ gut ausgebaut, besonders in den größeren Städten. Es gibt vor allem in den Großstädten hervorragende Privatkliniken aller Fachrichtungen. Ein Großteil der Ärzte wurde in Europa ausgebildet. Auf dem Lande wird die ärztliche Versorgung durch Gesundheitszentren sichergestellt. Apotheken (auch mit Notdienst) gibt es in allen größeren Orten.
Da mit Marokko kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung mit garantiertem Krankenrücktransport (Ambulanzflug) unentbehrlich. Die Auslandskrankenversicherung sollte nach Möglichkeit Beistandsleistungen beinhalten. Dies bedeutet, dass Sie im Krankheitsfall über eine Notrufnummer administrative und bei Bedarf auch ärztliche Unterstützung durch die Krankenversicherung erhalten.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts in Berlin empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Diese Grundimpfungen sollten Sie auch in Deutschland und bei Reisen in Europa haben.
Nicht vergessen: Medikamente, die der Reisende ständig einnehmen muss!
Wenn Sie spezielle Fragen zur Reiseapotheke haben, wenden Sie sich bitte an eine Apotheke mit reisemedizinisch qualifizierten Mitarbeitern oder an Ihren Hausarzt. Denken Sie auch an Pflaster oder Verbände.
Reisehinweise:
Aktuelle Informationen über Ihr Reiseland erfahren Sie auch hier.
Reiseknigge
Ein altes Sprichwort sagt: "Allah hat die Zeit erschaffen, von Eile hat er nichts gesagt". Zeigen Sie Geduld und Nachsicht, eine besonders herzliche Gastfreundschaft wird Sie dafür entschädigen. Ein Marokkaner hat ein anderes Zeitgefühl das mit Deutschland nicht zu vergleichen ist.
Marokko ist ein moslemisches Land mit einer jahrhundertealten Kultur und Tradition und die Marokkaner sind zu Recht stolz auf ihr Land. Gewisse Verhaltensregeln und Respekt vor den Sitten und Gebräuchen sollte jeder Besucher mitbringen. Im Vergleich mit vielen anderen arabisch-islamischen Ländern ist Marokko jedoch weltoffen, tolerant und geschäftstüchtig liberal. Marokko ist in aller Regel ein sehr sicheres Land, Polizei in Uniform und Zivil ist allgegenwärtig. Gewaltkriminalität ist wesentlich seltener als in Europa oder Amerika. Bitte lassen Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt! Touristinnen sollten einen auffordernden Blickkontakt mit Männern ebenso meiden, wie provozierende Kleidung: kein zu weiter Ausschnitt, keine zu engen Hosen oder zu kurze Röcke.
Drogen aller Art sind absolut und ohne Ausnahme tabu. Für den Erwerb oder Besitz auch geringster Mengen müssen Sie mit langjährigen Haftstrafen rechnen und marokkanische Gefängnisse sind alles andere als komfortable Erholungsheime.
Der Besuch einer Moschee oder einer Heiligen Stätte ist in Marokko für Nicht-Muslime normalerweise nicht gestattet, es gibt aber spezielle Ausnahmen (z.B. das Grabmal von König Mohammed V in Rabat, das Mausoleum von Moulay Ismail in Meknès und die Moschee Hassan II. in Casablanca).
Auf dem Souk oder in der Medina um einen Preis zu feilschen, ist ein uraltes Ritual. Selbst wenn einem nach unseren Maßstäben der Preis günstig erscheint, handeln muss sein. Wer dies nicht tut, der zahlt den überhöhten Anfangspreis und zeigt sich so als unbedarfter Tourist. Dies gilt allerdings nur für höherwertige Produkte, nicht jedoch für Lebensmittel. Sie sollten aber nur mit dem Handeln beginnen, wenn eine feste Kaufabsicht besteht. In den Maisons de l’Artisanat, Centres Artisanales, Ensemble Artisanal und Coopérativen werden die Waren meist zu Festpreisen angeboten.
Bei Taxifahrten in den Großstädten, sollten Sie - wie in vielen Großstädten dieser Welt - auf dem Einschalten des Taxameters bestehen oder den Fahrpreis vorher aushandeln. Für Fahrten von den internationalen Flughäfen in die Stadtzentren gibt es vorgeschriebene Preise, die am jeweiligen Flughafen auf einem Schild nachzulesen sind. Jedes Taxi ist außerdem zur Identifizierung mit einer Nummer gekennzeichnet.
Während des islamischen Fastenmonats Ramadan dürfen Muslime von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder essen, trinken noch rauchen. Bitte respektieren Sie dies in der Öffentlichkeit. Die meisten Restaurants sind tagsüber geschlossen, wobei Hotelrestaurants den ganzen Tag Mahlzeiten für Touristen anbieten. Der muslimische Wochenfeiertag ist der Freitag, Banken und viele Geschäfte sind dann zeitweise geschlossen.
Religion:
Auch wenn sich 99% der marokkanischen Bevölkerung zum Islam bekennen, hat die religiöse Toleranz in Marokko eine lange Tradition. Schon im Mittelalter lebten Christen und Juden unter dem Schutz des marokkanischen Königs, eine Sonderstellung, die noch heute Bestand hat.
Trinkgeld:
In Restaurants gibt man etwa 10% des Rechnungsbetrages als Trinkgeld. Gepäckträger erwarten 5-10 Dirham je Gepäckstück. Zimmermädchen bekommen ca. 10 Dirham/Nacht. Reiseleiter/Busfahrer erhalten bei Gruppenreisen für ihre Begleitung 10 bis 15 Dirham pro Person und Tag. Für alle anderen Dienstleistungen, sei es der Parkwächter, der Friseur oder ein Foto mit einem Schlangenbeschwörer, gilt ein Trinkgeld zwischen 2-10 Dirham als angemessen. Geben Sie bitte keine Euro-Münzen als Trinkgeld, sie sind für Einheimische nur schwer bis gar nicht in die Landeswährung zu tauschen.
Verkehr und Verkehrsregeln:
Motorrad- und Mopedfahrer müssen Schutzhelme tragen. Nachtfahrten sollten vermieden werden. Es besteht Anschnallpflicht und absolutes Alkoholverbot. Mittlerweile gibt es auch in Marokko sehr viele mobile und stationäre Radarkontrollen. Deshalb ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit äußerst empfehlenswert. Promillegrenze ist 0,0. Auch hier hat Marokko technisch aufgerüstet.
Zoll:
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden: 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein, eine geringe Menge (ca. 5 g) Parfüm, Nahrungsmittel, Kaffee und Tee als Reiseproviant bis zum Erreichen des Reiseziels, Arzneimittel für den persönlichen Bedarf, Fotoapparat, Radio, Walk- bzw. Discman, Laptop, Handy, GPS.
Anmelde- bzw. Genehmigungspflicht: Professionelle Filmkameras, Jagdwaffen.
Einfuhrverbot:
Die Mitnahme von feststehenden Messern ist verboten. Außerdem Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben.
Ihr persönlicher Reiseleiter kann Sie sehr gerne beraten. Wir wünschen einen schönen, interessanten und erholsamen Urlaub.